Der Ausschluss von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zu Inhalt und Reichweite des § 34 SGB V.
von Dorothea DettlingDie Ausgaben für die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen stetig. Im Zuge dessen ist der Gesetzgeber gehalten die Arzneimittelausgaben zu reduzieren, was er unter anderem durch den Ausschluss von Arzneimitteln aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung realisiert. Ausgeschlossen sind nach § 34 SGB V nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Arzneimittel für sog. Bagatellerkrankungen, sog. Lifestyle-Arzneimittel, also solche Arzneimittel, die vordergründig die Lebensqualität erhöhen, sowie unwirtschaftliche Arzneimittel. Die Arbeit untersucht die einzelnen Ausschlüsse hinsichtlich ihres Inhaltes, ihrer Ausnahmen sowie der Konkretisierungsbefugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dabei werden die Ausschlüsse auch auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität überprüft und insoweit einer umfassenden Grundrechtsprüfung unterzogen, wobei letztlich die Grundrechte dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers kaum Grenzen setzen.»The Exclusion of Pharmaceuticals in the Statutory Health Insurance«
Section 34 of the Social Security Code Book V regulates the exclusion of pharmaceuticals in the statutory health insurance. According to that rule nonprescription medicines, pharmaceuticals for light diseases, pharmaceuticals that have the priority to increase the quality of life as well as uneconomical drugs are ex-cluded from the service catalogue of the statutory health insurance.