Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII
von Clarita SchwengersKinder und Jugendliche, die eine seelische Behinderung aufweisen oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, befinden sich in einer besonderen Situation.
Zur Hilfe berufen sind neben den Eltern und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Träger der Sozialhilfe, Schulen und Krankenversicherung. Sie alle bieten Hilfen an, die zur Bedarfsdeckung in Betracht kommen. Mit dem breiten Hilfeangebot der öffentlichen Jugendhilfe nach § 35 a SGB VIII überschneiden sich einige Hilfen der anderen Träger.
In der Praxis ruft dieses System mehrerer zuständiger Hilfeträger vor dem Hintergrund leerer Kassen öffentlicher Verwaltungsträger eine Vielzahl von Zuständigkeitsstreitigkeiten hervor. Diese drohen oftmals auf dem Rücken der Hilfebedürftigen ausgetragen zu werden, dessen Hilfebedarf infolgedessen nicht oder nicht rechtzeitig gedeckt wird.
Der Band geht der Frage nach, ob und inwieweit diese Problematik rechtlich systemisch bedingt ist. Hierfür analysiert die Verfasserin die einschlägigen Fallkonstellationen. Zudem erörtert sie, ob und inwieweit schon bei Antragstellung ohne relevante zeitliche Verzögerung eine Hilfeleistung durch den Träger herbeigeführt werden kann, dem das Gesetz die vorrangige Zuständigkeit auferlegt.
Ferner untersucht die Verfasserin, ob durch das derzeitige System von Ausgleichsansprüchen unter Verwaltungsträgern oder von vorleistenden Trägern gegen vorrangig zuständige Dritte die Bereitschaft zur Vorleistung gestärkt oder gehemmt wird.
Abschließend stellt sie die Frage, wie ein Rechtssystem beschaffen sein muss, damit es sowohl eine rasche Bedarfsdeckung ermöglicht als auch garantiert, dass derjenige die Kosten letztlich auch trägt, dem der Gesetzgeber sie zuordnet. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtschau des derzeitigen Systems erörtert sie schließlich rechtspolitisch diskutierte Lösungsvorschläge.