Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: April 2023
Zum Grundwerk
Der Loseblatt-Kommentar enthält in Band I und II eine ausführliche und eigenständige Kommentierung der OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens sowie auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Zusätzlich gibt es die Kommentierung des EU-Schiedsübereinkommens sowie des OECD-Musterabkommens über den Austausch von Informationen in Steuersachen.
Die Bände II bis VI enthalten die Länderabkommen.
Die länderspezifischen Besonderheiten werden praxisbezogen kommentiert, zusätzlich wird jeweils auf die ausführliche Kommentierung der beiden OECD-MA verwiesen.
Kurzdarstellungen des ausländischen Steuerrechts (Anhang) sowie sog. ergänzende Kommentierungen (Exkurs) durch ausländische Autorinnen und Autoren aus der Sicht des anderen Abkommensstaates ergänzen den Kommentar.
In dieser Kommentierungskonzeption liegen u.a. vor: Australien, Belgien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich einschl. Saarvertrag, Griechenland mit ErbSt, Georgien, Gibraltar A, Großbritannien, GUS-Staaten, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Korea, Lettland, Liechtenstein A, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco A, Niederlande, Norwegen, Österreich mit ErbSt, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden mit ErbSt, Schweiz mit ErbSt, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA mit ErbSt.
Zur ErgänzungslieferungMA Art 28DBA Island, IrlandÜberblick über das Steuerrecht: Belgien
Zielgruppe
Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.