Gibt es einen freien Willen?
von Adrian BrückerIn diesem Buch wird anhand einer Analyse der Begriffe des Willens, der Freiheit, der Determination und der Zufälligkeit sowie in Auseinandersetzung mit Gegenpositionen und -argumenten gezeigt, dass es eine „Freiheit“ des Willens im klassischen Sinne analytisch nicht geben kann. Sowohl (Fremd-)Determination als auch Zufälligkeit schließen Freiheit im Sinne der Festlegung durch früheres eigenes Wollen, und Abwesenheit anderer festlegender Sachverhalte, nämlich aus. Da diese so genannte Selbstdetermination auf die echte Freiheit des Willens hinauslaufen müsste, nicht ad infinitum möglich ist, muss an irgendeinem Punkt eine dieser beiden ausschließenden Alternativen vorgelegen haben; weitere gibt es nicht. Was stattdessen möglich und wohl auch, wenn auch längst nicht in allen Fällen, realisiert ist, ist die korrekte Prüfung konkreter Willensimpulse auf Vereinbarkeit mit oder Ableitbarkeit aus allgemeinen, zum Beispiel ethischen, Willensprinzipien und ein konkretes Wollen und Handeln nach diesen Prinzipien. Es ist jedoch sinnvoller, hier statt von Willensfreiheit von einer Kombination aus Urteilsvermögen und Willens- oder Prinzipienstärke zu sprechen, auch wenn kompatibilistisch verstandene Freiheit teilweise ähnlich konzipiert wird. Dies zeigt sich auch darin, dass diese oder ähnliche Konzeptionen es im Gegensatz zur in ihrem Rahmen dominierenden Auffassung keineswegs hergeben, moralische Schuld eines Individuums zu fundieren. Was möglich ist, ist die Unterscheidung „bösartigen“, auf Schädigung anderer ausgerichteten, und „nicht bösartigen“ Wollens, und die Differenzierung verschiedener Grade des ersteren. Auch „bösartiges“ Wollen muss jedoch letztlich auf Umstände zurückgehen, die nicht ihrerseits wieder ein Wollen des fraglichen Individuums waren oder auf dieses zurückgingen, oder es muss zufällig entstanden sein. Man kann zwar tun, was man will, aber nicht in diesem Sinne wollen, was man will, bzw. das eigene Wollen letztgültig selbst festlegen. Es wird gezeigt, dass dies das klassische Schuldkonzept, andersartigen Auffassungen zum Trotz, sehr wohl unbrauchbar macht.