Sicherung des Jugend- und Spielerschutrzes innerhalb des gewerblichen Geldspiels in Deutschland - 2.1©
Wissenschaftliche Expertise
von Franz W., Prof. Dr.Dr. PerenEin zentrales, gleichrangiges Ziel des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist „den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten“ (§ 1 Satz 1 Nr. 3 GlüStV). Seit 2014 werden Spielangebote des gewerblichen Geldspiels in Spielhallen und Gaststätten in Deutschland von staatlich akkreditierten Gesellschaften des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) hinsichtlich der Einhaltung rechtlicher Pflichten und wissenschaftlicher Gebote zur Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes individuell geprüft und bei Erfolg sichtbar zertifiziert. Eine solche Zertifizierung kann dazu beitragen,
den Jugend- und den Spielerschutz gemäß § 1 Satz 1 Nr. 3 GlüStV und dessen Vollzug zu gewährleisten.
Das Ziel der Version 2.1 ist eine Aktualisierung der wissenschaftlichen Expertise Safeguarding the Protection of Minors and Players with Respect to Commercial Gambling in Germany – 2.0©, um diese erneut staatlich akkreditierten Prüforganisationen, die die DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 erfüllen, als wissenschaftliche Grundlage zukünftiger
Prüfungen und Zertifizierungen zur Verfügung zu stellen.
Eine Aktualisierung des Prüfkatalogs ist auch deshalb erforderlich, da die Zulassungen aller Geräte-Bauarten mit den Bauart-Nummern 2201 bis 2016 zum 11. November 2018 aufgehoben werden. Ab dem 11. November 2018 dürfen ausnahmslos nur noch Geldspielgeräte aufgestellt und betrieben werden, deren Bauarten von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) gemäß der Technischen Richtlinie (TR) 5.0 zugelassen worden sind.
Primäres Ziel ist die Qualitätssicherung für einen verantwortlichen Umgang mit Glücks- und
Gewinnspielangeboten (Responsible Gaming). Der vorgestellte Prüfkatalog für das gewerbliche Geldspiel in Deutschland soll auch im internationalen Kontext Impulse geben und gegebenenfalls einen Standard setzen, auch zur Regulierung nicht-regulierter Glücks- und Gewinnspielangebote.