Der Traktat »peri ton iobolon therion kai deleterion pharmakon« des sogenannten Aelius Promotus
Erstedition mit textkritischem Kommentar
von Sibylle Ihm
Bei dem Traktat des sog. Aelius Promotus handelt es sich um einen in drei Handschriften überlieferten toxikologischen Text, der der Forschung seit dem 16. Jahrhundert bekannt, bisher jedoch noch nicht vollständig ediert worden ist.
Der Traktat besteht aus zwei Hauptteilen. Im ersten werden Vergiftungen, die durch den Biss oder Stich eines Tieres hervorgerufen werden, behandelt, im zweiten Vergiftungen, die durch das Verschlucken von etwas Giftigem, einer Pflanze, eines Tieres bzw. daraus gewonnenen Präparaten oder einer Substanz wie eines Minerals hervorgerufen werden. Die Teile des Traktats werden jeweils durch einige allgemeine Kapitel eingeleitet, in denen eine Einteilung der vorgeblich giftigen Mittel vorgenommen, die Wirkungsweise derselben im Körper beschrieben wird und allgemein wirksame Heilmittel genannt werden. Der Traktat wurde in 79 Kapitel untergliedert, wobei im wesentlichen jeweils ein Kapitel einem Tier, einer Pflanze oder einer giftigen Substanz entspricht. Die Kapitel selbst sind einheitlich aufgebaut. So enthalten sie in einem ersten Abschnitt die Charakterisierung des Giftes, im zweiten Abschnitt die nach einer Vergiftung auftretenden Symptome und im dritten Abschnitt die dagegen anzuwendenden Heilmittel.
Der Traktat ist in den Handschriften anonym überliefert. Er wurde dem Aelius Promotus, einem alexandrinischen Arzt und Pharmakologen des 1./2. Jahrhunderts n. Chr. und dem Archigenes, einem in Rom unter Trajan lebenden Arzt, zugeschrieben. Beide Zuschreibungen erwiesen sich als nicht haltbar, so daß der Verfasser des Traktats für uns ein Unbekannter bleiben muß.
Es zeigte sich, daß der Traktat im ersten Teil auf demselben Quellenmaterial wie Philumenos, im zweiten Teil wie Nikander beruhen muß, da dieser dort in einer Reihe von Kapiteln Material gibt, das sonst nur bei Nikander vorkommt.
Aufgrund der Kapitelstruktur ist eine Vorstufe der uns überlieferten Form des Textes anzunehmen. In einen Text, der bereits eine Anordnung in Kapitel, die wiederum in einen allgemeinen Teil, die Symptomatik und Therapie unterteilt gewesen sein mußten, aufwies, wurden sekundär weitere Arzte eingearbeitet. So stehen die einem namentlich genannten Gewährsmann zugeschriebenen Äußerungen zumeist am Ende des entsprechenden Kapitelabschnittes oder gesondert am Ende des Kapitels. Es lassen sich auch Unstimmigkeiten im Text, wie etwa ein Verweis auf ein nicht vorhandenes Kapitel, feststellen. Der erste sichere Benutzer des Traktats ist Aetius aus Amida, der Verfasser eines 16 Bücher umfassenden Sammelwerkes aus dem 6. Jahrhundert. In der Zeit nach Aetius erfolgten eine Reihe von Kürzungen. Im ersten Teil, den Theriaka, werden von einigen Kapiteln nur die Überschriften mitgeteilt, anschließend folgt ein Verweis auf Aetius. Als zeitlich spätester Benutzer läßt sich Theophanes Chrysobalantes, der früher so genannte Theophanes Nonnos, der im 10. Jahrhundert eine Arzneimittellehre verfaßte, ausmachen.
So wurde eine auf einen älteren Kern zurückgehende Entstehung zwischen dem zweiten und sechsten Jahrhundert angenommen. Mit dem sog. Aelius Promotus ist erstmals neben Nikander ein weiterer Zeuge der Urquelle zugänglich, der ursprüngliche Lesarten bewahrt, die in der späteren Überlieferung aufgrund vielfacher Bearbeitungen und Kompilationen verfälscht wurden. So zeigte sich, daß aus dem Text neue Ergebnisse für die Parallelliteratur gewonnen werden können.