ift-Richtlinie VE-08/4
Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme Teile 1-5
Geklebte Verglasungssysteme stellen im Bereich des Fensterbaus eine von den vorhandenen Normen und Richtlinien bisher nicht beschriebene Variante dar. Die vorliegende Richtlinie soll als Anleitung zur Beurteilung dieser Systeme bezüglich ihrer Eignung dienen. Die Gebrauchstauglichkeit kann nur in Verbindung mit einer lückenlosen Qualitätssicherung nachgewiesen werden.
Der Einsatzbereich des Produkts ist weiterhin als Fenster definiert, dessen Verglasung im geschlossenen Zustand durch den Überschlag des Blendrahmens linienförmig gelagert ist. Somit fällt es in den Geltungsbereich der europäischen Produktnorm für Fenster EN 14351-1 [1] und muss CE-gekennzeichnet werden.
Die Richtlinie gliedert sich in vier Teile, die sich inhaltlich in Teil 1 auf den Nachweis der Klebung, im Teil 2 auf die Prüfung der Eigenschaften des geklebten Fensterflügels, in Teil 3 auf die Verträglichkeit unterschiedlicher Materialien und in Teil 4 auf die Qualitätssicherung beziehen.Teil 5 beinhaltet zusätzliche Informationen, was bei Klebung auf beschichtetes Holz (Lacke/Lasuren) zu beachten ist.
Diese ift-Richtlinie basiert auf den Erfahrungen der Prüf- und Sachverständigentätigkeiten des ift Rosenheim.