Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz.
von Lisa KraayvangerDas Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verortet die Verantwortung für eine personen- und verhaltensbezogene Störung beim Arbeitnehmer. In der praktischen Anwendung kommt es jedoch vor, dass beide Arbeitsvertragsparteien zur Entstehung der Störung beigetragen haben. Die Arbeit untersucht, inwieweit der Arbeitnehmer, insbesondere bei der betriebsbedingten Kündigung, das Risiko für fremdes Fehlverhalten trägt, und welche Konsequenzen die arbeitgeberseitige Mitverantwortung für die Ausübung des Kündigungsrechts hat. Die Mitverantwortung des Arbeitgebers führt nicht automatisch zu einem Ausschluss des Kündigungsrechts. Die Mitverantwortung kann dazu führen, dass sich die Rechtsausübung erschwert, da der der in der Interessenabwägung zugrunde zu legende Maßstab zu modifizieren ist.The Protection against Dismissal Act (KSchG) allocates the responsibility for a personal and behavioural disruption to the employee. In practice, however, it happens that both parties to the employment contract have contributed to the disruption. This paper examines the extent to which the employee bears the risk for the employer’s misconduct. The consequences of the employer’s responsibility for the right of termination are analyzed. The employer’s responsibility does not automatically lead to an exclusion of the right to terminate. However, the employer’s responsibility can make it more difficult to pursue the right of termination. The standard for weighing interests must be modified.