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Die Sulzbacher Halsgerichtsordnung aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Dargestellt insbesondere in ihrem Verhältnis zur "constitutio criminalis carolina" und zur Peinlichen Gerichtsordnung der Stadt Regensburg
von Ines Schmid„Der Richter hört geduldig zu, er antwortet gütig und er beurteilt die Sache gerecht“ (Richterspruch im Rathaus Sulzbach). In der Sulzbacher Halsgerichtsordnung wurden um 1560 die einzelnen Verfahrensmodalitäten im Landgericht Sulzbach festgelegt. Diese Ordnung wird im vorliegenden Band erstmals eingehend untersucht. Die Autorin setzt sie in Relation zur „Peinlichen Gerichtsordnung“ der Stadt Regensburg und legt sie erstmals als Edition vor. Grundlage des Strafgerichtsverfahrens in Deutschland war die „constitutio criminalis carolina“ von 1532, die für todeswürdige Verbrechen gültig war.