Strafrecht BT I
Wissen - Fälle - Klausurhinweise
von Uwe SchumacherThema der häufigsten Strafrechtsklausuren sind die Vermögensdelikte. Aufgrund dieser Prüfungshäufigkeit ist es immanent wichtig, dass Studierende in der Klausur nicht die verschiedenen Meinungsstreitigkeiten unstrukturiert aneinanderreihen, sondern mit solidem Wissen der Straftatbestände und sauberer Abgrenzung der einzelnen Delikte punkten. An diesen Bedürfnissen orientiert sich dieses 2 in 1 Skript und Fallbuch in einem. Durch die systematische Verknüpfung von Grundfall und Examensfall richtet sich dieses Skript an Studierende im Grund- und Hauptstudium und Examenskandidaten gleichermaßen, indem es zunächst die Grundstrukturen mit vielen problembezogenen Einstiegsbeispielen erklärt, um sodann das examensnotwendige Detailwissen und alle relevanten Definitionen zu vermitteln.
Mit 398 Seiten ist das Werk ein Band für das gesamte Studium, da Skript und Fallbuch in einer Ausgabe im Zusammenhang dargestellt werden und nicht getrennt voneinander gekauft werden müssen. Die Neuauflage berücksichtigt Rechtsprechung und Schrifttum bis November 2018.
Das Skript ist klar in vier Lernschritten aufgebaut, um das schnelle Erlernen zu erleichtern. 1. Schritt: Kurze Einführung zur jeweiligen Deliktsgruppe. 2. Schritt: Prüfungsschema - Allen Themengebieten sind Aufbauschemata vorangestellt, welche die Gliederung einer entsprechenden Klausur veranschaulichen. Die inhaltlichen Ausführungen orientieren sich am Prüfungsschema, damit stets deutlich ist, welches Problem an welcher Stelle im Gutachten zu behandeln ist. 3. Schritt: Details zu jedem Delikt. Systematisch werden die klausurrelevanten Probleme und die gängigen Meinungsstreitigkeiten dargestellt. 4. Schritt: Hinweise zur gutachterlichen Falllösung. Alle Fälle sind im Gutachtenstil gelöst. Immer wieder werden Merksätze gebildet, Formulierungsbeispiele gegeben und Klausurhinweise zur Gutachtentechnik erteilt. Marginalien am Rande weisen auf Alternativen hin, ohne den Lesefluss zu stören.
Das Skript Strafrecht BT I stellt systematisch die Vermögensdelikte dar und konzentriert sich gezielt auf den Prüfungsstoff, insbesondere werden behandelt: Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue usw., Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl usw., Sachbeschädigung, Zerstörung von Bauwerken usw., Hehlerei, Begünstigung, Geldwäsche.