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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Textausgabe mit amtlicher Begründung
Mit dem Erlass der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hat der Bund im Rahmen seiner Regelungskompetenz nach dem Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 erstmals eine bundeseinheitliche Vollregelung in diesem Bereich geschaffen. Der Band enthält neben dem Text der neuen Verordnung zur Erläuterung der einzelnen Vorschriften auch die amtliche Verordnungsbegründung.