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Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG 2015)
Textausgabe mit Regierungsbegründung und Sanierungsfahrplan-Verordnung (SFP-VO)
Inhalt:
Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWärmeG)
Das neue Gesetz ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten und hat das EWärmeG 2007 abgelöst.
Begründung des zugrunde liegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung
Diese umfasst in einem Allgemeinen Teil die allgemeine Erläuterung sowie im Besonderen Teil die Einzelbegründung aller Paragrafen des Gesetzes. Sie ist daher eine wertvolle Anwendungshilfe für das neue Recht.
Nachweisformulare zum EWärmeG 2015
Verordnung der Landesregierung zum gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (Sanierungsfahrplan-Verordnung – SFP-VO)
Die Verordnung führt bereits § 9 Absatz 4 und § 16 Absatz 3 des EWärmeG 2015 aus.