Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung des E-POSTBRIEFES der Deutschen Post AG
von Christian Hoffmann„Datenschutzrechliche Zulässigkeit der Nutzung des E-Postbriefes der Deutschen Post AG“
Gegenstand dieses Kurzgutachtens ist der E-Postbrief der Deutschen Post AG.
Aufgrund der vielfach neuen rechtlichen Fragen, die mit diesem Angebot insbesondere beim Einsatz innerhalb der öffentlichen Verwaltung verbunden sind, hat das Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bereits im Jahre 2011 zwei umfassende Rechtsgutachten zu dieser Thematik veröffentlicht.
Seit Veröffentlichung dieser beiden Gutachten hat sich der Markt der elektronischen Kommunikation rasant weiterentwickelt. Neben der Deutschen Post versuchen auch die staatlich akkreditierten De-Mail-Anbieter Marktanteile zu gewinnen und das Konkurrenzsystem der De-Mail weiter voranzutreiben. Zwar wurden von gesetzlicher Seite in der Zwischenzeit die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, doch der vielfach bereits prophezeite „Massenstart“ von De-Mails lässt weiter auf sich warten.
Ein wesentliches Defizit des De-Mail Gesetzes ist, dass dieses ausschließlich das elektronische Versenden von Nachrichten erfasst. Nicht gereglt wird dagegen die sog. Hybridkommunikation, bei der die Nachrichten zwar elektronisch verfasst werden, in einem Zwischenschritt jedoch ausgedruckt, kuvertiert, frankiert und schließlich wie ein herkömmlicher Brief beim Empfänger zugestellt werden. Genau hier setzt die Deutsche Post mit ihrer hybriden Variante des E-Postbriefes an. Der Vorteil des Briefes liegt vor allem darin, dass der Absender einer Nachricht die Nutzung des Systems nicht davon abhängig machen muss, ob der Empfänger über ein E-Postbrief-Konto verfügt. Ist dies nicht der Fall, können die Nachrichten einfach auf dem herkömmlichen Postweg zugestellt werden.
Jedoch stößt der dafür erforderliche Zwischenschritt des Ausdruckens insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht auf einige Skepsis. Immerhin muss gewährleistet sein, dass die auf diesem Weg versendeten Informationen nicht von unbefugten Dritten zur Kenntnis genommen werden können. Das vorliegende Gutachten untersucht daher schwerpunktmäßig die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung des E-Postbriefes durch die öffentliche Verwaltung.