Strafrecht als Werkzeug der Drogenpolitik?
Folgen und Probleme punitiver Drogenpolitik: Analyse mit Konzeptvorschlag alternativer und ergänzender Maßnahmen
von Julia Alina TeuchtlerInwiefern sich das Strafrecht als drogenpolitisches Mittel eignet, wird nicht nur aktuell in der Öffentlichkeit viel diskutiert, sondern ist darüber hinaus kontinuierlich ein wichtiger Gegenstand kriminologischer Forschung.
Dabei sind neben rein kriminologischen Aspekten insbesondere auch marktökonomische Effekte und rechtsstaatliche Fragestellungen zu betrachten. Im Rahmen einer Analyse wird deutlich, dass bei einer vorrangig punitiven Drogenpolitik unerwünschte Nebeneffekte die sehr geringen Erfolge überwiegen. Eine solche stellt sich als kriminalitätsfördernd, desintegrativ, rechtsstaatlich fragwürdig und in mancher Hinsicht auch als gesundheitsgefährdend heraus. Daher bedarf es der Suche nach geeigneteren drogenpolitischen Konzepten.
Der hier vorgestellte Konzeptvorschlag bedient sich eines Zusammenspiels aus vorrangig akzeptierenden, therapierenden und mit marktökonomischen Strategien arbeitenden Maßnahmen. Strafrechtliche Mittel wirken an geeigneter Stelle als ergänzende Säule einer entsprechenden Drogenpolitik.
Erforderlich ist dabei eine Abwägung im Konflikt zwischen der Notwendigkeit des Schutzes des Einzelnen, auch vor sich selbst, und dem Recht auf Rausch. Dabei stellen sich auch in anderen Bereichen immer wieder auftretende und zu diskutierende Fragen rechtsstaatlicher Intervention. Notwendig ist daher eine Differenzierung zwischen Sucht und bloßem Rausch als Anhaltspunkt für den Einsatz strafrechtlicher Mittel. Dies legt auch eine unterschiedliche Behandlung harter und weicher Drogen nahe.
Auf diese Weise ist der vorliegende Konzeptvorschlag bemüht, das richtige Maß und die geeigneten Stellen für punitive Aspekte in einer notwendigerweise vorrangig akzeptierenden, therapierenden und mit marktökonomischen Strategien arbeitenden Drogenpolitik zu finden. Nur so können Individuen und Gesellschaft effektiv vor drogenspezifischen Gefahren für Gesundheit und Zusammenleben, resultierend aus Sucht und Übermaß, geschützt werden.