Die Nachfluchttatbestände des § 28 Asylgesetz
von Alessandra ZahnDie Asylberechtigung und die Flüchtlingsanerkennung sollen dem Betroffenen Schutz vor drohender Verfolgung bieten. Nach dem klassischen Verständnis beruht diese regelmäßig auf Ereignissen, die vor der Flucht aus dem Heimatland eingetreten sind. Daneben sind aber auch Fallkonstellationen denkbar, in denen der Schutzsuchende zunächst unverfolgt ausreist, nach Verlassen seines Heimatlandes jedoch Umstände eintreten, die die Verfolgungssituation nachträglich auslösen (sogenannte Nachfluchttatbestände). Wichtige praktische Relevanz haben hierbei die exilpolitischen Aktivitäten, der Glaubens- oder Religionswechsel, die illegale Ausreise sowie die Stellung eines Asylantrages. Diese Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass sie vom Schutzsuchenden durch eigene Aktivitäten selbst geschaffen wurden. Zur Frage, inwieweit derartige Gründe im Asylverfahren Beachtung finden, dient die einfachgesetzliche Vorschrift in § 28 AsylG, in der der Gesetzgeber Nachfluchttatbestände im Rahmen der Asylberechtigung nach Art. 16a GG (Abs.1) und der Zuerkennung internationalen Schutzes (Abs.1a und 2) geregelt hat. Die Studie analysiert die Struktur des § 28 AsylG und ordnet sie entsprechend der einzelnen Regelungsbereiche ein. Dabei zeigt die Untersuchung, dass die Regelung primär das Ziel verfolgt, einer missbräuchlichen Herbeiführung von Nachfluchtgründen entgegenzuwirken. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund völker- und unionsrechtlicher Vorgaben, aber auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Die Studie untersucht zudem, inwieweit sich bei der Auslegung der Vorschrift Probleme daraus ergeben können, dass § 28 AsylG z.T. auf der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Art.16a GG aufbaut, während im Bereich des internationalen Schutzes unions- und völkerrechtliche Vorgaben gelten. Die Probleme zeigen sich insbesondere bei den von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmeregelungen und deren erhöhten Anforderungen an Beweislast sowie der Wahrscheinlichkeitsprognose.