Energetische gesetzliche Vorgaben und damit verbundene Änderungen des Städtebau- und Raumordnungsrecht 2022/2023
2022 bis 2023 waren und sind geprägt von der Energiekrise. Bundesgesetzlich
wurde darauf mit zahlreichen Gesetzesänderungen im
Energie- und Umweltfachrecht, vor allem mit dem sog. „Wind-an-
Land-Gesetz“ vom 20.7.2022 reagiert. Aufgrund dieses Gesetzes
wurde das Windenergieflächenbedarfsgesetz eingeführt, mit
dem die Länder in die Pflicht genommen wurden, dafür zu sorgen,
dass der Windenergienutzung substanziell Raum gegeben wird.
Zugleich gab es Änderungen des Energiefach-, des Naturschutz-,
des Städtebau- und des Raumordnungsrechts, die sich sowohl auf
die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen als auch Raumordnungsplanungen
in den Ländern auswirken, soweit sich diese
auf die Steuerung von Erneuerbare-Energie-Anlagen beziehen. Es
sind damit teilweise systemverändernde Neuregelungen verbunden,
welche Einfluss auf Bestandspläne, laufende und spätere Planungsverfahren
nehmen.
Es folgten weitere Änderungen mit derselben Stoßrichtung – u. a.
solche des BauGB, der BauNVO, des UVPG, des WindBG und des EEG
2023 –, die überwiegend bereits am 1.1.2023 und teilweise auch am
1.2.2023 in Kraft getreten sind, sowie am 3.3.2023 die Verabschiedung
des Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer
Vorschriften.
Dieser Themenband setzt sich mit der aufgrund der Gesetzesänderungen
veränderten Regelungssystematik und verschiedenen
damit zusammenhängenden Folgefragen auseinander.