Der Debt-Equity-Swap als Übernahmeinstrument im eigenverwalteten Insolvenzplanverfahren
von Johannes LauMit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) war der Gesetzgeber angetreten, das systembedingt auf Zerschlagung und Liquidation ausgerichtete deutsche Insolvenz-recht einer neuen Sanierungskultur zu unterwerfen. Die vorliegende Untersuchung leistet einen Beitrag zur juristischen Diskussion um die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Problemstellungen und geht insbesondere der Frage nach, ob die Insolvenzrechtsreform neben einem rechts- und planungssicheren Rahmen für erfolgreiche Unternehmenssanierungen auch erleichterte Bedingungen für deren Übernahme geschaffen hat. Im Anschluss an die Darstellung und Bewertung ausgewählter Verfahren, Reformstudien und Praktikerstimmen untersucht der Autor, wie sich der Debt-Equity-Swap in ein Konzept zur (sanierenden) Unternehmensübernahme gerade im eigenverwalteten Insolvenzplanverfahren überführen lässt. Sind die (vorläufigen) Eigenverwaltungsverfahren auch keineswegs notwendige Voraussetzung eines Debt-Equity-Swaps – auf diesen darf schließlich auch ein Insolvenzverwalter hinwirken – bieten sie, mit Blick auf eine Nutzung als Übernahmeinstrument, doch wesentliche Umsetzungserleichterungen. Unter besonderer Berücksichtigung der Einflussnahmemöglichkeiten des Chief Restructuring Officers auf das eigenverwaltete Insolvenzplanverfahren und die Beteiligten werden schließlich die Bedingungen für eine weitgehend planbare Insolvenz aufgezeigt.