Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV
1. Jenaer Gespräche zum Recht des ÖPNV
Der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV wird durch das Personenbeförderungsgesetz bundeseinheitlich vorgegeben. In der Praxis erfolgt seine Handhabung allerdings sehr unterschiedlich. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Neufassung des Eigenwirtschaftlichkeitsbegriffs durch die PBefG-Novelle 2013 nicht nur erhebliche ökonomische Herausforderungen für die Verkehrsunternehmen mit sich gebracht, sondern vor dem Hintergrund der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zugleich neue juristische Probleme aufgeworfen hat. Auch über Konsequenzen und Reichweite des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit besteht bislang keine abschließende Klarheit. Der Tagungsband geht diesen Fragen unter Berücksichtigung der vorliegenden Erfahrungen nach und vereint wissenschaftliche und praktische Perspektiven.