Rechtsstaatswidriges Feindstrafrecht oder notwendige Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung?
Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 89a, 89b und 91 StGB
von Florian RautenbergAm 4.8.2009 ist das „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ (GVVG) in Kraft getreten und implementierte im Bereich des Terrorismusstrafrechts drei neue Straftatbestände, die §§ 89a, 89b und 91 StGB. Erklärtes Ziel dieser Normen ist es, den fortbestehenden Bedrohungen des internationalen Terrorismus auch mit Hilfe des strafrechtlichen Sanktionensystems bereits weit im Vorfeld geplanter Anschläge effektiv „bekämpfen“ zu wollen. Die Straftatbestände führen das Strafrecht in den Grenzbereich des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts und werfen grundlegende Fragen bezüglich der verfassungsmäßigen Grenzen eines solchen „Präventionsstrafrechts“ auf.
Die Arbeit beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Frage, ob eine weite Vorverlagerung der Strafbarkeit iSd. §§ 89a, 89b und 91 StGB noch von der Verfassung gedeckt ist und ob das materielle Strafrecht der richtige Ansatzpunkt gegen die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus darstellt.