Islamisches Recht zwischen Recht, Ethik und Theologie
Dokumentation einer öffentlichen Antrittsvorlesung
Für eine wissenschaftlich und gesellschaftlich notwendige Pluralisierung von Theologie über die evangelische und katholische Theologie hinaus sind seit ca. 10 Jahren in Deutschland und im internationalen Bereich Ansätze für die Herausbildung von Theologien im Judentum, Islam, Alevitentum und sogar im Buddhismus entwickelt worden. Dies ist auch ein zentrales Anliegen der Akademie der Weltreligionen der Universität Hamburg. Hierbei spielt die islamische Theologie eine wichtige Rolle und innerhalb dieser in besonderem Masse auch das islamische Recht. Islamisches Recht ist zentral für die Ausformung einer kontextuellen islamischen Theologie, die für Wissenschaft und Gesellschaft in einer modernen Gesellschaft wie Deutschland von Bedeutung ist. Islamisches Recht prägt in hohem Maß ethische Diskurse, wie die Frage nach der Erkennbarkeit des Guten und Bösen und die Frage nach Gerechtigkeit. Zusätzlich zur wissenschaftlichen Bedeutung hat islamisches Recht auch eine praktische Bedeutung für Muslime in unserer Gesellschaft und bildet damit eine Brücke zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Um dieser Brückenfunktion gerecht zu werden, bedarf es einer möglichst kritischen Reflexion des Erbes der muslimischen Rechtstradition.
Die hier vorgelegte Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Serdar Kurnaz versteht sich als ein Beitrag, um diesem Ziel einen Schritt näherzukommen. Zusätzlich dokumentieren wir die Einführung von Prof. Dr. Katajun Amirpur sowie die Grußworte von Dekanin Prof. Dr. Eva Arnold, dem Vorsitzenden der Hamburger Schura, Mustafa Yoldas sowie dem langjährigen Vorsitzenden des interreligiösen Forums Hamburg, Oliver Petersen