Neue Beweismöglichkeiten im elektronischen Zivilrechtsverkehr
Beweisrechtliche Aspekte des De-Mail-Postfach- und Versanddienstes unter besonderer Betrachtung rechtlicher, funktionaler und technischer Rahmenbedingungen
von Matthias FörsterlingIm elektronischen Zivilrechtsverkehr ist eine beweissichere Kommunikation von großer Bedeutung. Kommt es zu Streitigkeiten über elektronisch ausgetauschte Willenserklärungen, ist häufig die Nachweisbarkeit der Kommunikationsumstände entscheidend. Insbesondere E-Mails bieten jedoch in der Regel keine Beweissicherheit. Der auf Basis des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften (De-Mail-G) von privaten Providern angebotene De-Mail-Postfach- und Versanddienst soll mittels gesetzlich regulierten De-Mails und De-Mail-Bestätigungsfunktionen eine nutzerfreundliche Möglichkeit zur Abhilfe schaffen. Matthias Försterling gibt einen Einblick in die regulatorischen, funktionalen und technischen Hintergründe des De-Mail-Postfach- und Versanddienstes. Hierauf aufbauend prüft er, welcher Beweiswert elektronischen Dokumenten im Zivilprozess zugesprochen werden kann, die mittels De-Mails ausgetauscht worden sind. Er analysiert nicht nur den eigens für den De-Mail-Postfach- und Versanddienst in die Zivilprozessordnung eingefügten § 371 a Abs. 2 ZPO, sondern untersucht auch die im De-Mail-System vorgesehenen Möglichkeiten des Zugangsnachweises. Schließlich werden Besonderheiten vorgestellt, die bei der Beweisführung mit De-Mails in der zivilprozessualen Praxis zukünftig zu beachten sind.