Beliehene im modernen Staat
Eine rechtliche Betrachtung der Beliehenenstellung der FSD als Zentrale Stelle
von Rainer Schroeder, Jürgen Bönninger, Nikolas GoellnerIm Bereich der sich rasant entwickelnden Fahrzeugtechnik erfordert insbesondere der Einzug von Digitalisierung und Automatisierung von Fahrzeugen die kontinuierliche Weiterentwicklung der nationalen und europäischen Gesetzesgrundlagen sowie die genaue Analyse der Potenziale von zukunftsweisenden Technologien. Dies setzt tiefgründiges, fundiertes Faktenwissen sowie sachkundige, faire Beratung von Experten voraus. Um dies zu gewährleisten und auch um den staatlichen Verwaltungsapparat zu entlasten, werden wesentliche Elemente der Verkehrssicherheit vom hoheitlichen Normgeber in die Hand von privaten Rechtssubjekten gelegt, den Beliehenen.
Der Beliehene handelt dabei nicht im Eigeninteresse, sondern er wird im Rahmen staatlicher Steuerung tätig und ist ein wichtiges Mittel zur effektiven Erfüllung von Staatsaufgaben.
Dies wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf, da bei der Beleihung öffentliches und privates Recht eng ineinandergreifen und die Beleihung in Politik und Öffentlichkeit immer wieder neu erklärt werden muss.
Der Schwerpunkt des in Vorbereitung befindlichen Werkes „Beliehene im modernen Staat“ liegt in der dogmatischen Darstellung des öffentlich-rechtlichen Beleihungsrechtsverhältnisses. Dargestellt wird zunächst die geschichtliche Entwicklung des Instituts der Beleihung, wobei insbesondere auch der Bedeutungswandel, den diese Einrichtung in den letzten Jahrzehnten hierzulande erfahren hat, berücksichtigt wird.
Eingehend beleuchtet werden folgende Punkte:
– die konkrete Rechtsgrundlage für eine Beleihung,
– den notwendigen Beleihungsakt, die konkreten Befugnisse der FSD – Zentrale Stelle aufgrund der Beleihung,
– die Fragen nach einer speziellen Rechts- bzw. Fachaufsicht,
– die Haftung des Beliehenen und
– die verfassungsrechtlichen Grenzen der Beleihung.
Die Erläuterung erfolgt am Beispiel der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH als Zentrale Stelle. Die Übertragbarkeit grundsätzlicher rechtlicher Erwägungen und Begründungen auf das Institut der Technischen Prüfstelle als Beliehener versteht sich.
Das Werk richtet sich damit insbesondere an Politik und Verwaltung, die von der Fortführung der bewährten Konstruktion der Beleihung stets neu überzeugt werden müssen. Nicht weniger von Bedeutung ist das Werk aber auch für die Sachverständigen der Technischen Prüfstellen selbst: Als „face to the customer“ sind sie selbst wichtige, direkte Botschafter und müssen sich deshalb über ihre Rolle als Beliehene und die Begründung dieser Rolle klar sein, um sie glaubwürdig nach außen vertreten zu können.