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«Bewährte Lehre» (Art. 1 Abs. 3 ZGB) in der Praxis zum Obligationenrecht
insbesondere prozessuale Aspekte
von Christian StähleDas Gericht folgt bewährter Lehre. So steht es in Art. 1 Abs. 3 ZGB. Von der in dieser Bestimmung angesprochenen Verpflichtung der gerichtlichen Rechtsanwendung auf das juristische Schrifttum handelt diese Dissertation. Sie untersucht, wie das Zusammenwirken von Doktrin und Rechtsprechung in der Rechtswirklichkeit - insbesondere in der Gerichtspraxis zum Obligationenrecht - funktioniert. Die Arbeit will Unterstützung im Umgang mit der rechtswissenschaftlichen Literatur leisten und versucht, den Gehalt von Art. 1 Abs. 3 ZGB durch Auslegung in all seinen Facetten zu ergründen. Dabei wird namentlich auch der Bezug zum Zivilprozessrecht eingehend beleuchtet.