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Ausschluss der beschuldigten Person von Einvernahmen im Vorverfahren
Teilnahme und Konfrontation im Spannungsverhältnis zwischen Wahrheit und Fairness
von Yannick EngelDas Teilnahmerecht ist eine der umstrittensten Normen der geltenden Strafprozessordnung. Bezüglich der Frage, unter welchen Voraussetzungen die beschuldigte Person von Einvernahmen im Vorverfahren ausgeschlossen werden kann, bestehen in der Praxis sowohl seitens der Strafverfolgungsbehörden als auch seitens der Gerichte und der Anwaltschaft etliche Unsicherheiten. Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieser Problematik an und versucht, die einzelnen Einschränkungsmöglichkeiten des Teilnahmerechts systematisch darzustellen und in das Spannungsverhältnis zwischen Wahrheit und Fairness einzubetten.