Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BP-WG
von Theodor ThannerAm 25. April 2010 findet die Bundespräsidentenwahl statt. Rechtsgrundlage zur Durchführung dieser Wahl ist das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 in der Fassung des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2010. Das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 verweist in wesentlichen Teilen auf die jeweils geltende Nationalratswahlordnung. Erstmals wird für die Bundespräsidentenwahl ein eigener Kurzkommentar vorgestellt. Dieser Kurzkommentar enthält: Gesetzestext des Bundespräsidentenwahlgesetzes; alle Bestimmungen der Nationalratswahlordnung, auf die verwiesen wird, zugeordnet zur jeweiligen Bestimmung des Bundespräsidentenwahlgesetzes; alle wesentlichen Erläuternden Bemerkungen aus den Regierungsvorlagen und Ausschussberichten; Kommentierungen für die Praxis; umfangreiche Hinweise auf die Judikatur zum Wahlrecht. Dieser Kurzkommentar stellt für alle mit der Durchführung der Bundespräsidentenwahl 2010 betrauten Organe auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Durchführung der Wahl dar.
Stand: 1.3.2010