Die Grundrechtssubjektivität staatlicher Akteure
Eine rechtsvergleichende Analyse des Grundrechtsverhältnisses
von Lorenz DopplingerGrundlegende und rechtsvergleichende Analyse des Grundrechtsverhältnisses
Nach der klassischen Erzählung noch Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, werden Grundrechte heute mitunter dem Staat selbst zuteil: So gesteht der VfGH sogar Bund und Ländern Grundrechtsschutz zu und macht damit die Hauptadressaten der Grundrechtsverpflichtung zu Grundrechtsberechtigten. Dies birgt die Gefahr, dass die Grundrechte, als „Kampfrechte“ des Individuums gegen staatliche Eingriffe, von staatlichen Akteuren usurpiert und gegen jene eingesetzt werden, die sie eigentlich schützen sollen.
Vor diesem Hintergrund wird der Frage nachgegangen, ob sich staatliche Akteure auf Grundrechte berufen können. Hierzu wird rechtsvergleichend - unter Einbeziehung der deutschen und der schweizerischen Grundrechtsdogmatik - die Struktur des Grundrechtsverhältnisses analysiert. Dabei werden die Kriterien systematisiert, anhand derer beurteilt wird, ob eine Entität grundrechtsverpflichtet bzw grundrechtsberechtigt ist.