BVergG 2018
Kommentar zum Bundesvergabegesetz 2018
Erste umfassende Kommentierung der Totalrevision des BVergG 2018
Dieses Werk bietet die erste umfassende Kommentierung zum BVergG 2018, mit welchem insbesondere folgende wesentliche Änderungen umgesetzt wurden:
- Adaptierung der Bestimmungen für den Unterschwellenbereich
- Neuregelung und Erweiterung der In-House-Vergabe
- Möglichkeit der Beschränkung der Subvergabe
- Regelungen für die Zulässigkeit nachträglicher Vertragsänderungen
- Haftung des Auftragnehmers im Zusammenhang mit Subunternehmern
Das Vergaberecht gilt als eines der dynamischsten Rechtsgebiete Österreichs. Die ständige Weiterentwicklung ist insbesondere den sich häufig ändernden europarechtlichen Vorgaben geschuldet. Mit der Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU im Vergaberechtsreformgesetzes 2018 (BGBl I 65/2018) ist am 21.8.2018 eine der bisher umfassendsten Änderungen in diesem Rechtsgebiet in Kraft getreten. Beim neuen BVergG 2018 handelt es sich nicht um eine bloße Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006, sondern um ein gänzlich neues Vergabegesetz („Totalrevision des BVergG“).
Wie ist der Kommentar aufgebaut?
Die Gliederung des Kommentars entspricht dem BVergG 2018 und umfasst alle 6 Teile des Gesetzes. Neben dem klassischen Teil für öffentliche Auftraggeber sind auch die Regelungen für Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern, der Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht und sämtliche Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung sowie die zivilrechtlichen Bestimmungen umfasst. Zur besseren Übersichtlichkeit ist jeder Paragraf des BVergG 2018 in einen Kommentar-Teil und einen zusätzlichen Judikatur-Teil gegliedert, welcher die wesentliche Rechtsprechung des EuGH, EuG, VfGH, VwGH, BVA und BVwG zum jeweiligen Paragrafen umfasst.
An wen richtet sich der Kommentar?
Als praktisches und umfangreiches Nachschlagewerk richtet sich der Kommentar zum BVergG 2018 sowohl an Laien als auch an Fachjuristen. Aufgrund der übersichtlichen Struktur liefert das Werk rasche Antworten auf sämtliche vergaberechtliche Fragestellungen in dieser juristischen Spezialdisziplin. Durch den zu jeder Bestimmung des BVergG 2018 vorhandenen getrennten Judikatur-Teil wird die Recherche nach der aktuellen Rechtsprechung erheblich erleichtert, insbesondere da beim jeweiligen Paragrafen auch die Entscheidungen zu den Vorgängerbestimmungen des BVergG 2006 angeführt sind.