Rechtliche Grenzen der Einschüchterung im Versammlungsrecht
Am Beispiel von "Skinheadaufmarsch und "Schwarzem Block"
von Maria LimmerDas Buch befasst sich mit der rechtlichen Beschränkung von Versammlungen, die wie Skinheadaufmarsch und Schwarzer Block allein schon aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes einschüchternd wirken. Gestützt auf Uniformverbot, Vermummungsverbot, Militanzverbot oder die Generalklausel des § 15 I VersG, untersagen Versammlungsbehörden bestimmte, einschüchternde Versammlungsformen. Diese Modalitäten werden aber von der Versammlungsfreiheit geschützt und sind insbesondere nicht als unfriedlich im Sinne von Art. 8 I GG einzustufen. Die Normen des Versammlungsgesetzes des Bundes sowie des Freistaates Bayern, mit deren Hilfe einschüchternden Versammlungsformen entgegengewirkt wird, beschränken die Versammlungsfreiheit in verfassungswidriger Weise oder werden von den Versammlungsbehörden in verfassungswidriger Weise angewandt.