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Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Kommentar für die Praxis
von Klaus SchneiderDurch die Änderung der LVO FF ergeben sich auch in der Kommentierung zum FSHG viele Änderungen. Durch die Rechtsprechung des OVG des Landes NRW zur originären Zuständigkeit der Feuerwehr für Ölspuren und die sich daran anschließende Änderung der Kostenregelung für die Beseitigung solcher Ölspuren war teilweise eine Neukommentierung erforderlich. Gleichzeitig werden zwischenzeitlich erfolgte Änderungen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften berücksichtigt und die übrige, neue Rechtsprechung eingearbeitet.