FwDV-Sammelbox
enthält: FwDV 1, FwDV 2, FwDV 3, FwDV 7, FwDV 8, FwDV 10, FwDV 100, FwDV 500, FwDV 800, FwDV 810, DGUV Regel 105-049
Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes eingeführt. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen. Sie gelten nicht nur für die Ausbildung, sondern gleichermaßen für den Einsatz.
Die Dienstvorschriften beschränken sich bewußt nur auf solche Festlegungen, die für einen geordneten Einsatz der taktischen Einheiten und des Einzelnen unbedingt erforderlich sind. Weitergehende Festlegungen werden daher nicht getroffen. Im Ausbildungsdienst ist auf die Durchführung von Übungen nach formalen Regeln zu verzichten. Nur so kann eine von allen überflüssigen Formen befreite Ausbildung vorgenommen und der Feuerwehrangehörige praxisnah auf seine Tätigkeit vorbereitet werden.