TTDSG
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz Kommentar
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) soll bei der Modernisierung und Vereinheitlichung eines weit verzweigten Rechtsgebiets neue Meilensteine setzen. Angepasst an die DS-GVO und aufbauend auf der E-Privacy-Richtlinie (EPRL), greift es dabei auf zahlreiche frühere Begrifflichkeiten zurück, nimmt jedoch auch vielseitige eigene Bestimmungen vor.
Was datenschutzrechtlich wichtig wird
Der Berliner Kommentar TTDSG nimmt das komplexe Regelungsdickicht samt relevanter Bezüge zu TKG, TMG und zugrundeliegenden EU-Regelungen jetzt systematisch in den Blick. Was genau neu zu beachten ist, erläutert Ihnen ein erstklassiges Autorenteam aus Aufsichtsbehörde, Unternehmenspraxis, Anwaltschaft und Forschung mit viel Praxisbezug:
- Spezifische Neuregelungen des TTDSG wie u.a. die Aufnahme der OTT-Dienste („Over-the-Top“) in den Anwendungsbereich
- Neue Datenschutzregelungen bei Endeinrichtungen einschließlich der „Personal Information Management Systeme“ (PIMS) und der Auswirkungen auf das Einwilligungsmanagement bei Cookie-Pop-ups
- Geänderte Zuständigkeiten von Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichten
Pflichtlektüre für Datenschutzverantwortliche und alle, die einen praxisnahen Überblick über die Neuerungen und Auswirkungen des neuen Rechts suchen.