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Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit
Bände 2 bis 10
Seit dem 15. Jahrhundert wurden in allen deutschen Territorien von den Landesherren und Obrigkeiten in schnell zunehmender Zahl Gesetze und einzelne Gebote erlassen, die im Lande für „gute Policey“ sorgen und die rechte Ordnung des Gemeinwesens bewahren oder statuieren sollten. Die Masse der Policeyordnungen, Edikte und Mandate, die dabei ergingen, bezogen sich auf nahezu alle Bereiche der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft und des frühmodernen Staates. Das Max- Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte ist dabei, die große Vielfalt der Policeynormen durch ein nach Territorien gegliedertes Repertorium exemplarisch zu erschließen.