Die Bindung des Insolvenzverwalters
von Kathrin Edingloh
Kommt es zur Insolvenz, wird der Insolvenzverwalter bei der Übernahme seines Amtes nicht selten auf Verträge treffen, für die noch vor Verfahrenseröffnung eine Schiedsvereinbarung getroffen wurde. Für ihn stellt sich dann die relevante Frage,
ob er an eine solche Schiedsvereinbarung gebunden ist.
Eine ausdrückliche Antwort hierauf findet sich in den einschlägigen nationalen Regelwerken nicht. Für die herrschende Meinung ist die Frage der Bindung des Insolvenzverwalters an vorinsolvenzliche Schiedsvereinbarungen gleichwohl bereits seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1957 beantwortet. Die generelle These,
dass der Insolvenzverwalter die bei Verfahrenseröffnung bestehende Rechtslage und damit auch Schiedsvereinbarungen des Schuldners grundsätzlich hinnehmen muss, ist in jüngerer Zeit jedoch in Frage gestellt worden.
Dies und die praktische Relevanz der Bindungsfrage, die immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen
und höchstrichterlicher Entscheidungen gewesen ist und sich angesichts der steigenden Anzahl von Insolvenzen und
der zunehmenden Beliebtheit der Schiedsgerichtsbarkeit auch zukünftig noch stellen wird, geben Anlass, das Dogma
einer weitgehenden Bindung kritisch zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen. Dies ist das Anliegen dieser Arbeit,
die sich damit einer zentralen Frage an der Schnittstelle von Insolvenz- und Schiedsverfahrensrecht verschrieben hat.