Erfüllung in Geld.
Ein vertragsrechtlicher Ansatz zur Schadensberechnung.
von Jan GadingerDie Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfüllung des Kaufvertrages die These, dass die §§ 249 ff. BGB einschließlich der hierzu entwickelten Dogmatik auf die außervertragliche Haftung und die damit vergleichbare Vertragshaftung für Integritäts- und Verzugsschäden zugeschnitten und hiernach kein allgemeines Schadensrecht sind. Da die grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung des Schadensersatzes statt der Leistung von den §§ 249 ff. BGB und der schadensrechtlichen Dogmatik nicht adressiert werden, schlägt der Verfasser vor, stattdessen den Haftungszweck der §§ 280 I, III, 281 I 1, IV BGB als maßgeblichen Parameter heranzuziehen. Dieser Anspruch erweist sich als eine alternative Form der Vertragserfüllung. Er ist anhand des vertraglichen Leistungsprogramms zu bemessen und soll dem Gläubiger ein kostenneutrales Ersatzgeschäft ermöglichen. Im Zentrum steht der Vergleich des vereinbarten Kaufpreises mit dem Marktpreis zum Zeitpunkt des Ersatzverlangens.»Contract Performance in Money. A Contract Law Approach to the Calculation of Damages«: Using the example of non-performance of the contract of sale, the thesis is developed that §§ 249 ff. BGB, including the dogmatics of damage law, are orientated towards non-contractual liability and the comparable contractual liability for damage to integrity and delay and therefore do not constitute a »general« law of damages. The purpose of liability for damages in lieu of performance as an alternative form of contract performance should be the decisive parameter for assessing the claim.