Geschäftsgeheimnisschutz öffentlicher Unternehmen in Privatrechtsform.
von Mario SchliephakeDie Untersuchung wird von der Fragestellung getragen, inwieweit der Geschäftsgeheimnisschutz öffentlicher Unternehmen in Privatrechtsform verfassungsrechtlich bedingt ist. Diese verfassungsrechtliche Einbettung des Geschäftsgeheimnisschutzes wird zum einen anhand des einfachrechtlichen Schutzes entfaltet und zum anderen anhand der Grenzen einer Öffentlichkeitskontrolle – namentlich im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle sowie des Informationsfreiheitsrechts – näher ausbuchstabiert. Entsprechend seiner verfassungsrechtlichen Einbettung basiert der Geschäftsgeheimnisschutz öffentlicher Unternehmen in Privatrechtsform dabei auf Ausprägungen des Gemeinwohls wie dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und verschiedenen rechtsstaatlichen Erwägungen. Als Ergebnis der Untersuchung werden Leitplanken eines eigenen Systems des Geschäftsgeheimnisschutzes herausgearbeitet, die nicht zuletzt für die Rechtspraxis weiterführend sein dürften.»Trade Secret Protection of Public Companies Using Legal Forms of Private Law«: The study is based on the question of the extent to which the protection of trade secrets of public companies using legal forms of private law is constitutional. This constitutional embedding of trade secret protection is developed, on the one hand, on the basis of the protection under regulations of private and public law and, on the other hand, on the basis of the limits of public control.