Netzwerke als Ergänzung des Vollzugskontrollinstrumentariums im EU-Umweltrecht.
von Kaja RothfußAls Hüterin der Verträge ist es Aufgabe der Kommission, den Vollzug des EU-Umweltrechts durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Dazu gibt ihr das Primärrecht das Vertragsverletzungsverfahren als politisch und rechtlich wirkendes Durchsetzungsinstrument an die Hand, das in den vergangenen Jahren effektiver gestaltet und durch Hilfsinstrumente ergänzt wurde. Ressourcen- und Kompetenzgrenzen sowie strukturimmanente Schwächen des Vertragsverletzungsverfahrens verlangen daneben jedoch einen Rückgriff auf alternative, ungeregelte Kontrollinstrumente. Das Potenzial der Zusammenarbeit staatlicher Hoheitsträger in Netzwerken hat die Kommission früh erkannt und in ihre Vollzugssicherungsstrategie integriert. Im Zuge von Technisierung und Digitalisierung haben sich europaweite Netzwerke wie IMPEL oder EIONET als kooperative Problembewältigungsmechanismen zu einer tragenden Säule des EU-Vollzugskontrollsystems entwickelt, die heute neben dem klassischen Vertragsverletzungsverfahren steht.»Networks Complementing the Compliance Assurance Toolkit in EU Environmental Law«: As guardian of the Treaties, the Commission is responsible for assuring compliance with EU environmental law. In addition to the enforcement by means of infringement procedures, the Commission uses informal instruments to monitor and promote member state’s compliance performance. In doing so, it has recognized the potential of cooperation between state authorities in Europe-wide networks and integrated this into its own supranational compliance assurance strategy.