Die Beratung als Instrument der Kommunalaufsicht.
Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage und Verwaltungspraxis im Freistaat Sachsen.
von Stefan VetterDie kommunale Selbstverwaltung wird durch eine staatliche Aufsicht reguliert. In ihrer Ausgestaltung als Kommunalaufsicht stehen dieser verschiedene Aufsichtsmittel zur Verfügung, um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen. In der Regel geschieht Aufsicht durch formlose Beratung. Dergestalt können die Aufsichtsbehörden vorsorglich unterstützen oder nachträglich zur Selbstkorrektur anregen. In der Abhandlung werden die Facetten der Beratung beleuchtet. Es wird geklärt, ob ein Beratungsanspruch besteht und wie weit sich ein solcher ggf. erstreckt. Unter Einbeziehung der Ergebnisse einer empirischen Sozialstudie werden relevante Beratungsthemen aufgezeigt. Nach einer Gegenüberstellung der mit der Beratung verbundenen Chancen und Risiken leitet der Autor Handlungsempfehlungen ab, die eine Kommunalberatung unter Beachtung der Selbstverwaltungsgarantie ermöglichen sollen. Schließlich bietet die Abhandlung praxisorientierte Ansätze zur organisatorischen und personellen Umsetzung dieser Empfehlungen.»Advice as an Instrument of Municipal Supervision«: Municipal supervision usually takes place through informal consultation. In this way, the supervisory authorities can provide precautionary support or subsequently encourage self-correction and thus avoid the use of formal, repressive means of supervision. The treatise states, among other things: clarified whether there is a right to advice and how far this may extend. Taking into account the results of an empirical social study, recommendations for action for municipal practitioners are developed.