Relativierung des Bestandsschutzes durch Einflüsse des europäischen Umweltrechts?
von Danbi Cho
Die Umwelt unterliegt einem stetigen Wandel. Trotz umfassender Prüfung von Umweltvorgaben in Anlagenzulassungs- und Planfeststellungsverfahren können später, etwa infolge naturräumlicher Veränderungen oder neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, unvorhergesehene Konflikte zwischen bestandskräftig zugelassener Tätigkeit und Natur eintreten. Kann die Tätigkeit hier unverändert fortgeführt werden oder bedarf es einer Beschränkung des zugelassenen Bestandes? Welchen Einfluss hat das Unionsrecht auf den notwendigen Ausgleich zwischen Bestands- und Umweltinteressen? Die Autorin geht diesen Fragen mit Blick auf die Vorgaben des europäischen Artenschutz-, Habitatschutz- sowie Umweltschadensrechts nach. Dargelegt wird, welche materiellen Anforderungen das EU-Umweltrecht an bestandskräftig zugelassene Tätigkeiten stellt. Ferner erfolgt eine Auseinandersetzung mit behördlichen Durchsetzungsinstrumentarien, differenzierend nach immissionsschutzrechtlich genehmigten und planfestgestellten Vorhaben.
»European Environmental Law and its Influence on Grandfathering – a Limiting Factor?«: How to deal with conflicts that arise between legally permitted activities and nature despite prior comprehensive environmental assessments? The author examines this question regarding EU species, habitat protection and environmental damage law. The material EU environmental law requirements for the use of permits are outlined, as well as the administrative instruments for their enforcement. A differentiation is made between permits under the Federal Immission Control Act and plan approvals.