Umfang und Grenzen des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes.
Analyse des materiell-rechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes am Beispiel der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von "Whistleblowern".
von Christoph KehrerAuch abseits des Zivilrechts ist die praktische Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes nicht von der Hand zu weisen. Gerade beim Verlust sehr werthaltiger Geheimnisse besteht die Gefahr, dass etwaige Schadensersatzansprüche allein keine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten. Dies vorangestellt wird untersucht, ob das GeschGehG in strafrechtlicher Hinsicht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei wird zunächst dessen Regelungskonzept begutachtet, wobei neben dem nationalen Zivilrecht auch auf das europäische Recht eingegangen wird. Daran anschließend werden die in weiten Teilen ausreichenden Straftatbestände sowie die weitgehend ausgewogenen Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes untersucht. Neben wirtschaftlichen und technischen Fragen werden dazu für das gesellschaftliche Zusammenleben Aspekte beleuchtet, insbesondere das Wirken von Whistleblowern. Abgerundet wird die Arbeit durch einen Blick über die Grenzen des GeschGehG hinaus in das Kern- und Nebenstrafrecht.»Range and Limits of Trade Secret Protection under Criminal Law. Analysis of the Substantive Legal Trade Secret Protection Using the Example of Criminal Liability of Whistleblowers«: The importance of protecting trade secrets is also enormous outside of civil law. Especially when valuable secrets are lost, claims for damages often have no deterrent effect. Therefore, it is examined whether the GeschGehG offers sufficient protection through criminal law. The criminal offenses contained therein as well as de lege lata and de lege ferenda existing limits are checked - particularly using the example of whistleblowing. Finally, there is a look at the remaining criminal law.