Interreligiöser Religionsunterricht: (un-)möglich?
Die Implementierung eines interreligiösen Religionsunterrichts im öffentlichen Schulwesen Österreichs aus Perspektive des Kanonischen Rechts und des Religionsrechts.
von Andreas E. GraßmannDie Untersuchung stellt dar, ob und in welcher Form die rechtliche Ausgestaltung des konfessionellen Religionsunterrichts im österreichischen Schulwesen eine Implementierung interreligiöser Bildungskonzepte ermöglicht bzw. welche Konflikte sich bei einer allfälligen Einführung eines kooperativ (mit-)verantworteten interreligiösen Religionsunterrichts mehrerer beteiligter Bekenntnisse ergeben können. Weiterhin wird dargestellt, inwiefern der katholische Erziehungsbegriff im Allgemeinen sowie die kirchlicherseits dem katholischen Religionsunterricht zugeschriebenen Aufgaben und Ziele im Besonderen mit dem Grundgedanken interreligiöser Lernkonzepte kompatibel sind. Die vorliegende Studie leistet durch die systematische Darstellung und Einordnung der rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen der Implementierung eines interreligiösen Religionsunterrichts im Schulwesen Österreichs einen originären Beitrag zur kirchenrechtlichen Diskussion in einem fundamentalen Feld kirchlicher Verkündigungstätigkeit.»Interreligious Instruction in Schools: (Im)possible?«: The study addresses the question of whether and in what form the legal structure of denominational religious instruction in the Austrian school system enables the implementation of interreligious educational concepts. In addition, it is shown to what extent the Catholic concept of education in general and the tasks and goals ascribed by the Church to Catholic religious instruction in schools in particular are compatible with the basic idea of interreligious learning concepts.