Das Zurückweisungsrecht und die Mängeleinrede.
Die Verteidigungsrechte des Käufers vor und nach der Annahme einer mangelhaften Kaufsache.
von Jürgen StammMit dem Zurückweisungsrecht und der Mängeleinrede haben sich Rechtsfiguren zum Schutz des Käufers etabliert, die das Gesetz als solche nicht kennt. Die Monographie enttarnt das Zurückweisungsrecht als begriffliche Negation des Annahmeverzugs, im Rahmen dessen sich die Verpflichtung zur mangelfreien Verschaffung der Kaufsache als bloße Leistungsmodalität entpuppt. Dieses Lösungsmodell ermöglicht eine klare Abgrenzung von der Teilleistung und dem Zurückbehaltungsrecht. Die Unmöglichkeit der mangelfreien Leistung bewirkt eine im Rücktrittsrecht bereits angelegte Antizipation der Mängelrechte des Käufers. Erweist sich das Zurückweisungsrecht auf diese Weise als eine begriffliche Verselbstständigung, so gilt dies ebenso für das Phantom der Mängeleinrede. Der Kanon der Mängelrechte macht eine Differenzierung unausweichlich. Der Nacherfüllungsanspruch bewirkt ein Zurückbehaltungsrecht. Die weitergehenden Mängelrechte führen zu Mängeleinwendungen. Eine Mängeleinrede hat der Gesetzgeber hingegen nur für den Fall der Verjährung vorgesehen.»The Right of Retention and the Defence of Defective Goods. The Defensive Rights of Buyers Before and after the Acceptance of Defective Purchased Goods«: This monograph unmasks the right of retention as terminological negation of the concept of default of acceptance. This offers the possibility of a clear differentiation between part performance and the right of retention. The impossibility of freedom of defects leads to an anticipation of rights of buyers in the case of defects. Like the right of retention, the defence of defective goods turns out as an independent legal concept. A differentiated solution depending on the rights in the case of defects is inevitable.