Der Anwendungsbereich konkreter Gefährdungsdelikte mit vorsätzlicher Leibes- oder Lebensgefährdungskomponente de lege ferenda.
von Anna Francesca SteinsDie Arbeit behandelt die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Allgemeinen, wobei sie sich den Zugang zu diesem Problem über eine Untersuchung des Spannungsverhältnisses des konkreten Leibes- bzw. Lebensgefährdungsvorsatzes zum bedingten Verletzungs- bzw. Tötungsvorsatz und zur bewussten Fahrlässigkeit im Besonderen verschafft. Im Hinblick auf eine in Rechtsprechung und Schrifttum zu beobachtende Tendenz zur Identifizierung des konkreten Leibes- bzw. Lebensgefährdungsvorsatzes mit bedingtem Verletzungs- bzw. Tötungsvorsatz setzt sie sich im Schwerpunkt mit den Begründungen der rein kognitiven und kognitiv-voluntativen Vorsatzkonzeptionen, dem Wesen des Vorsatzes an sich und den Charakteristika des konkreten Gefährdungsvorsatzes sowie – unter Berücksichtigung interdisziplinärer Erkenntnisse – der Entwicklung einer Methode zur Feststellung von Vorsatz in Abgrenzung zur Fahrlässigkeit auseinander.»The Application of Concrete Endangerment Offenses with Intentional Endangerment of Life or Limb de lege ferenda«: The thesis examines the tense relationship between the concrete intent to endanger life and the conditional intent to injure or kill on the one hand and deliberate negligence on the other. In doing so, it illuminates the characteristics of intent in general and those of concrete intent to endanger life in particular and develops – taking into account interdisciplinary findings – a method for distinguishing intent from negligence.