Kooperation oder Korruption?
Grenzen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen im Lichte der §§ 299a, b StGB.
von Anna Isabel BergerDie Straftatbestände §§ 299a, b StGB stellen die Bestechung und die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2016 unter Strafe. Bei zahlreichen Zusammenarbeitsformen in der Praxis ist seitdem unklar, ob diese sich nach den Vorschriften bereits als strafbare Korruption oder noch als zulässige Kooperation darstellen. Die Arbeit untersucht neben den bestehenden dogmatischen Unsicherheiten der Tatbestände die strafrechtlichen Risiken der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen anhand zahlreicher Einzelfallkonstellationen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass erheblicher Beratungsbedarf bei der Ausgestaltung und Verwirklichung diverser Kooperationsformen besteht. Um dieser Verunsicherung entgegenzuwirken, konkretisiert die Autorin diverse zulässige Zusammenarbeitsformen und grenzt diese von strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen ab. Die Arbeit bietet insoweit eine Handreichung für die schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen zulässiger Kooperation und strafbarer Korruption.
Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis des Zentrums für Gesundheitsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für das Jahr 2022 ausgezeichnet.»Cooperation or Corruption? – Limits of Cooperation in the Health Care Sector in the Light of §§ 299a, b of the German Criminal Code«: The criminal offenses §§ 299a, b StGB have made bribery and corruption in the health care system a punishable offense since it came into force in 2016. Since then, it has been unclear whether numerous forms of cooperation constitute criminal corruption or whether they are still permissible. In this respect, the thesis offers a handout to deal with the difficult questions of demarcation and to bring light into the darkness of the gray areas relevant to criminal law.