Verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage und Parlamentsgesetze.
Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des institutionellen Verhältnisses von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
von Tobias KlattUnter Berufung auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Rechtssatzverfassungsbeschwerdeverfahren gegen Parlamentsgesetze zuletzt zunehmend auf eine vorrangige verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage verwiesen. Die Zuständigkeitsverteilung unter den Gerichtsbarkeiten bleibt in dieser Beziehung im Einzelnen unklar, was jüngst etwa die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur »Bundesnotbremse« im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie veranschaulicht haben.
Die Untersuchung widmet sich insoweit der Frage der Abgrenzung von verwaltungs- und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz. Ausgehend von einer institutionellen Grundperspektive wird die Entwicklung der hier wesentlichen Rechtsprechungslinie nachgezeichnet und einer rechtssystematischen Bewertung zugeführt. Dabei werden die Auswirkungen auf das institutionelle Verhältnis zwischen den Gerichtsbarkeiten beleuchtet und rechtspraktische Erwägungen angestellt.»Declaratory Actions before Administrative Courts and Parliamentary Acts. An Analysis with Special Regard to the Institutional Relationship Between the Federal Constitutional Court and Administrative Courts«: The thesis focuses on the distinction between administrative and constitutional legal actions regarding parliamentary acts. Starting from a basic institutional perspective, the thesis outlines and assesses the key developments in case law in a systematic approach. In this context, the implications for the institutional relationship between the two jurisdictions as well as practical legal issues are discussed.