Persönlichkeitsprofile in der DS-GVO.
Zulässigkeit und deliktische Haftung.
von Erik BrüggemannDas Buch beginnt mit einer Beschreibung von Persönlichkeitsprofilen. Diese bestehen aus den Verarbeitungskomplexen der Akkumulation personenbezogener Daten, der Profilbildung und der -verwendung. Anschließend werden sie unter die Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm Art. 82 Abs. 1 DS-GVO subsumiert. Für die hier anzustellende Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung werden die Grundsätze des Art. 5, die Erlaubnistatbestände des Art. 6 sowie die Spezialnormen der Art. 21 und 22 DS-GVO ausgelegt. Es wird gezeigt, inwieweit die Verarbeitungskomplexe mit ihnen vereinbar sind. Im Ergebnis ist das nur dann der Fall, wenn über sie ausreichend informiert wird und die Betroffenen wirksam zugestimmt haben. Auch die weiteren Haftungsvoraussetzungen können durch sie verwirklicht werden. Anspruchsberechtigter und -verpflichteter, Exkulpationsmöglichkeiten sowie Rechtsfolgen werden herausgearbeitet. Persönlichkeitsprofile können also einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen.»Personality Profiles in the GDPR. Permissibility and Tortious Liability«: The survey of our world in zeros and ones does not stop before the people. Digital images of ourselves are generated and commercially exploited. The most sensitive form is the creation of a personality profile. They may not be compatible with data protection law. The question arises as to whether those affected may share in the benefits and be entitled to monetary compensation. The extent to which it is owed following the cornerstone norm Art. 82 (1) GDPR is examined here.