Der soziale Bezug des Eigentums.
Eine Betrachtung bundesverfassungsgerichtlicher Grundrechtsinterpretation angesichts des gesetzlichen Kohleausstiegs.
von Lennart AndersenDas Bundesverfassungsgericht bestimmt mit dem Verweis auf den sozialen Bezug die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Eigentumsausgestaltung nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG). Damit handelt es sich um eine zentrale Argumentationsfigur innerhalb der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Eigentumsgarantie. Schließlich ist das Ausmaß des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums zugleich Ausdruck davon, wie stark ein Eigentumsrecht durch Art. 14 GG vor staatlichen Eingriffen geschützt wird.
Vor diesem Hintergrund definiert der Autor durch eine begriffliche Betrachtung nebst einer Rechtsprechungsanalyse den Begriff des sozialen Bezugs und veranschaulicht dessen rechtliche Wirkung auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und den Eigentumsschutz des Art. 14 GG. Hierauf aufbauend verdeutlicht er die Konsequenzen des sozialen Bezugs für den Grundrechtsschutz anhand der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz enthaltenen Eigentumsbeschränkungen.»The Social Reference of Freedom of Property. A Consideration of the Federal Constitutional Court's Interpretation of Fundamental Rights in the Face of the Statutory Coal Phaseout«: The social reference is a central argumentation figure within the Federal Constitutional Court's jurisprudence on the property guarantee of Article 14 GG. The thesis defines the concept of social reference on the basis of a case law analysis, analyzes its legal implications for the protection of property, and illustrates it by means of an example using the Coal-fired Power Generation Termination Act.