Kohärente Entwicklungszusammenarbeit durch Recht.
Das Für und Wider eines Gesetzes zur Steuerung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unter Berücksichtigung der Entwicklungsgesetze führender Geberstaaten.
von Jan StöhrDie öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist elementarer Bestandteil der deutschen Außenpolitik. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Geberstaaten hat Deutschland bisher kein Gesetz zur Regelung dieses Politikbereichs erlassen. Die Arbeit untersucht, ob und in welcher Form die deutsche EZ durch rechtliche Vorgaben angeleitet wird. Dabei wird das Entwicklungsrecht als ein Mehrebenensystem verstanden, das neben dem nationalen Recht auch das Europa- und Völkerrecht erfasst.
Daran anknüpfend wird geprüft, welche Vor- und Nachteile der Erlass eines Entwicklungsgesetzes im Vergleich zum Status Quo des in Deutschland geltenden Entwicklungsrechts hätte. Zu diesem Zweck werden die Entwicklungsgesetze von zehn führenden Geberstaaten im Rahmen einer rechtsvergleichenden Untersuchung analysiert. Abschließend wird bestimmt unter welchen Voraussetzungen der Erlass eines deutschen Entwicklungsgesetzes anzustreben wäre.»Coherent Development Cooperation through Law. The Pros and Cons of a Law on German Development Cooperation taking into Consideration the Development Acts of Leading Donor Countries«: In contrast to numerous donor countries, Germany hasn’t enacted a law on Official Development Assistance. This study analyzes the Status Quo of the legal foundations of the German Development Cooperation. The Staus Quo is compared to existing Laws on Official Development Assistance of selected donor countries in order to determine the conditions under which the enactment of such a Law would also be desirable in Germany.