Landesverteidigung.
Struktur, Reichweite und Entscheidungskompetenzen der Einsatzbefugnisse der Streitkräfte zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland.
von Maximilian OrthmannElementare Pfeiler der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland stellen die Streitkräfte dar. Deren Einsatzbefugnisse ergeben sich sowohl aus dem Begriff der Verteidigung als auch aus den flankierenden Normen der Folgeabsätze des Art. 87a GG und des Art. 35 GG. Doch wie verhalten sich die Einsatzbefugnisse zueinander? Und welche Stelle entscheidet über Vorliegen der Merkmale einer jeweiligen Einsatzbefugnis? Insbesondere das systematische Verhältnis der Einsatzbefugnisse zueinander, wie auch der einzelnen Tatbestandsmerkmale zueinander, wird beleuchtet. Hierdurch wird ein Gesamtüberblick über die Wehrverfassung geschaffen, der sich nicht nur auf eine einzelne Einsatzbefugnis begrenzt, sondern das Gesamtsystem der Einsatzbefugnisse in ihrer Struktur darstellt. Zusätzlich werden die korrespondierenden Entscheidungskompetenzen und deren Verhältnis zueinander berücksichtigt.»National Defense. Structure, Scope and Decision-Making Competences of the Armed Forces for the Protection of the Federal Republic of Germany«: Recent or resurgent threat scenarios, such as terrorism, cyberwarfare or new ones as the Russian war of aggression cause necessity to constantly re-examine the concept of defense and its accompanying additional competences of the German armed forces. For this purpose, the operational powers are concretized in an individual and overall systematic view. Additionally the review is framed by a consideration of the corresponding decision-making competences.