Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails.
Verfassungsrechtliche und strafprozessuale Aspekte einer Ermittlungsmaßnahme unter besonderer Berücksichtigung des Computergrundrechtes.
von Hartmut KrügerWie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der E-Mail-Kommunikation während der verschiedenen Phasen der Übertragung und was folgt hieraus für die Anwendbarkeit der bestehenden strafprozessualen Vorgaben? Die Erörterung der Bedeutung des bisher kaum erörterten Computergrundrechts für diese Fragen steht im Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Ausführungen der Untersuchung. Dabei zeigt der Autor, dass die Inhalte der Ordner eines E-Mail-Postfachs während der endgültigen Speicherung der Nachrichten allein durch das Computergrundrecht geschützt werden, während in den Phasen 1 bis 3 dagegen das Fernmeldegeheimnis maßgeblich ist. Eine konsequente Anwendung der sich hieraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen auf die bestehenden Eingriffsgrundlagen der StPO belegt das Fehlen einer verfassungskonformen strafprozessualen Rechtsgrundlage für den Zeitraum der Endspeicherung. Abhilfe kann nur eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen, welche abschließend entworfen wird.»The Surveillance of Content Data of E-Mails. Constitutional and Criminal Proceeding Aspects of an Investigative Measure with Special Consideration of the Fundamental Right to Protection of the Integrity and Confidentiality of Information Technology Systems«: How is an e-mail protected during the various stages of its transmission by the German Constitution and what does this imply for the applicability of existing criminal procedural requirements? The author analyses these questions with a special view to the requirements of the fundamental right to protection of the integrity and confidentiality of information technology systems and shows significant shortcomings with regard to the existing legal basis in the law of criminal proceedings.