Aktivistische Leerverkäufe.
Grenzen der Zulässigkeit nach der Leerverkaufs- und der Marktmissbrauchsverordnung.
von Alexander BrakAktivistische Leerverkäufe verursachen nicht erst seit dem Wirtschaftskrimi »Wirecard« eine rege Diskussion in Literatur und Öffentlichkeit. Kritiker des Geschäftsmodells werfen den Akteuren regelmäßig vor, falsche Informationen zu streuen und so einen künstlichen Kursverfall zu verursachen. Dagegen verstehen sich die Leerverkäufer als Verfechter der Meinungsfreiheit, die Informationsasymmetrien am Kapitalmarkt abbauen und damit die Kapitalmarkteffizienz verbessern. Die Erfahrungen im Fall »Wirecard« verdeutlichen das Erfordernis eines unvoreingenommenen Standpunktes, den die Arbeit bei der Untersuchung der gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen aktivistischer Leerverkäufe einnimmt. Ausgangspunkt ist dabei die ökonomische Bewertung von aktivistischen Leerverkäufen. Auf dieser Bewertung basierend werden die normativen Grenzen herausgearbeitet, um so zu überprüfen, inwieweit diese gesetzlichen Regelungen mit den ökonomischen Überlegungen übereinstimmen. Durch diese Vorgehensweise soll eine Abgrenzung zwischen den positiven und negativen Erscheinungsformen eines aktivistischen Leerverkaufs anhand der rechtlichen Instrumente ermöglicht werden.»Activist Short Selling – Limits of Admissibility after the Short Selling- and Market Abuse-Regulation«: Activist Short Selling is widely discussed in literature and public not only since the case of “Wirecard”. Starting from the economic value of this business model, this study analyzes its current legal framework and reviews, how the statutory law matches with the economic evaluation. Based on this approach, this work wants to provide a distinction with the use of the legal guidelines between the positive and negative forms of this business model.